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Angaben gemäß § 5 TMG

André Moch
Textbüro André Moch
Kollenrodtstraße 52
30163 Hannover-List

Telefon: 0177 576 1336
E-Mail: mail@andremoch.de

Steuernummer 24/130/20696

André Moch

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE284098625

 

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:

exali GmbH
Franz-Kobinger-Str. 9
86157 Augsburg

Markel International Insurance Company Ltd.
Niederlassung für Deutschland
Sophienstr. 26
80333 München

Geltungsraum der Versicherung: weltweit

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

André Moch
Kollenrodtstraße 52
30163 Hannover-List

 

Streitschlichtung

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Urheberrecht

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Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken

Nicola Rehage
André Moch

 

 

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

1.1 Alle Texte und Konzepte des Texters unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.

1.2 Der Texter überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck
erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte
an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen
erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

2. VERGÜTUNG

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die der Texter für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig,
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der Honorartabelle des
Fachverbandes Freier Werbetexter, sofern keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen
Nutzungsrechte
(Ziff. 1.2) abgegolten.

2.3 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang oder anderem
Zusammenhang als ursprünglich vorgesehen genutzt, zum Beispiel als
slogans oder claims, so ist der Texter berechtigt, die Differenz zwischen
der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch des Texters
bleibt davon unberührt.

3. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug
zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei
Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent
der Gesamtvergütung zu zahlen. Der Texter ist berechtigt, bis zu 30 Prozent
der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

4. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen,
Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand zu meinem Stundensatz
gesondert berechnet.

4.2 Der Texter ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Texter entsprechende Vollmacht
zu erteilen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Texters abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, den Texter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten
freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht
jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des
Auftraggebers.

6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Texter Korrekturmuster
vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch den Texter erfolgt nur aufgrund
besonderer Vereinbarung.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Texter
mindestens 5 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der Texter ist berechtigt,
diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der
eigenen Website) zu verwenden.

7. HAFTUNG UND ABNAHME

7.1 Der Texter haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen,
Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.2 Sofern der Texter notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die
jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Texters. Der Texter
haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.3 Der Texter lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber
auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der
Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der
Texte auf den Auftraggeber über.

7.4 Der Texter übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Er haftet nicht
für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit
seiner Arbeiten.

7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach
Ablieferung des Werks schriftlich beim Texter geltend zu machen und ihm eine
angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel
verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten
gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise
verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine
Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist
von 14 Tagen als freigegeben.

7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der
Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen
auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.

8. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen
hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der
Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Der Texter behält den Vergütungsanspruch für
bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Texter eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Texter
übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen
urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung
nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Texter von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Texters.

9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung
der übrigen Bestimmungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Hannover, 01. März 2012